Verleihgebühren
Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2007
Wichtige Hinweise
- Zuzüglich allfälliger Transportkosten und allfällige Sondergebrauchsgebühr !
- Fahnenverleih nur an öffentliche Institutionen und Vereine mit Sitz in Ried im Innkreis
- Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich zuzüglich 20% MwSt.
- Es besteht die Pflicht auf Ersatzleistung bei Verlust oder Beschädigung
Fahnengebühr
| Beschreibung |
€ |
|---|---|
| pro Fahne und angefangene Woche |
9,50 |
Leihgebühr für Podeste und Bühne
| Beschreibung |
€ |
|---|---|
| zuzüglich allfällige Transportkosten Podest |
3,15 |
| zuzüglich allfällige Transportkosten Bühne |
47,30 |
Verleih von Verkehrszeichen, Scherengitter
| Beschreibung |
€ |
|---|---|
| Baufirmen etc., pro Tag und Verkehrszeichen |
9,98 |
| Rieder Vereine unter der Voraussetzung, daß der Hin- und Rücktransport sowie das Aufstellen der Verkehrszeichen vom Verein selbst übernommen wird. |
frei |
Fahnenmaste
| Beschreibung |
€ |
|---|---|
| pro Fahnenmast und angefangene Woche |
9,98 |
| Transport-, Aufstell- und Abbaupauschale |
tats. Aufwand |
Marktstände (zur Aufstellung im Stadtgebiet)
| Beschreibung |
€ |
|---|---|
| je Marktstand und angefangene Woche |
99,80 |