Stornokonditionen Hotels und Zimmervermieter
(Frei nach den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen [ÖHVB])
I. Vertragspartner
- Als Vertragspartner von uns gilt der Besteller, auch wenn für eine andere namentlich genannte Person bestellt oder mitbestellt wurde.
- Die Beherbergung in Anspruch nehmende(n) Person(en) ist/sind Gast/Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
II. Vertragsabschluß
- Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme, der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes, bzw. Vertragspartners, durch uns zustande.
- Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
- Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
III. Beginn und Ende der Beherbergung
- Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr (Check In) des vereinbarten Tages (Anreise) zu beziehen.
- Wir haben das Recht, für den Fall, daß der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
- Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.
- Wird ein Zimmer erstmalig vor 8.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
- Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr (Check Out) freizumachen, ansonsten muss eine weitere Nächtigung verrechnet werden!
IV. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornokonditionen)
- Wird ein Zimmer bis 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag storniert, so sehen wir von einer Stornogebühr ab.
- Wird das Zimmer bis 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages storniert, so ist eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Zimmerpreises zu entrichten.
- Wird das Zimmer gar nicht storniert, so ist eine Stornogebühr von 100 % des vereinbarten Zimmerpreises zu entrichten.
- Wird ein Zimmer für einen bestimmten Zeitraum reserviert und wird aus irgendeinem Grund das Zimmer für eine oder mehrere Nacht/Nächte nicht benötigt, bzw. sollte der Abreisetag vorverlegt werden, so gelten ebenso die unter Punkt IV. 1 - 3 angeführten Stornokonditionen.
V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
- Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.