Ried im Innkreis - Tourismusbüro
Kapuzinerberg 8

 
 

Stornokonditionen Hotels und Zimmervermieter

(Frei nach den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen [ÖHVB])

I. Vertragspartner

  1. Als Vertragspartner von uns gilt der Besteller, auch wenn für eine andere namentlich genannte Person bestellt oder mitbestellt wurde.
  2. Die Beherbergung in Anspruch nehmende(n) Person(en) ist/sind Gast/Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

II. Vertragsabschluß

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme, der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes, bzw. Vertragspartners, durch uns zustande.
  2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
  3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

III. Beginn und Ende der Beherbergung

  1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr (Check In) des vereinbarten Tages (Anreise) zu beziehen.
  2. Wir haben das Recht, für den Fall, daß der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.
  4. Wird ein Zimmer erstmalig vor 8.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
  5. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr (Check Out) freizumachen, ansonsten muss eine weitere Nächtigung verrechnet werden!

IV. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornokonditionen)

  1. Wird ein Zimmer bis 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag storniert, so sehen wir von einer Stornogebühr ab.
  2. Wird das Zimmer bis 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages storniert, so ist eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Zimmerpreises zu entrichten.
  3. Wird das Zimmer gar nicht storniert, so ist eine Stornogebühr von 100 % des vereinbarten Zimmerpreises zu entrichten.
  4. Wird ein Zimmer für einen bestimmten Zeitraum reserviert und wird aus irgendeinem Grund das Zimmer für eine oder mehrere Nacht/Nächte nicht benötigt, bzw. sollte der Abreisetag vorverlegt werden, so gelten ebenso die unter Punkt IV. 1 - 3 angeführten Stornokonditionen.

V. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
  2. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.