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News vom 03.11.2020

Aktuelle Corona-Informationen Stadtgemeinde Ried im Innkreis (Stand 08.02.2021)

Folgende Einrichtungen sind ab 08. Februar unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen wieder geöffnet

 

  • Rathaus
  • Museum Innviertler Volkskundehaus
  • Stadtbücherei (ab 09.02.2021)
  • Städt. Wirtschaftshof

 

Gesperrt bleiben

 

  • Freizeitbad Ried im Innkreis
  • Turnhallen für Vereinstätigkeiten
  • Sportplätze für Sportaktivitäten (Ausnahme: Profisport)
  • Vereinsräumlichkeiten in Gebäuden der Stadt, dies betrifft Landesmusikschule, Schärdinger Tor, Leichtathletik-Stadion, über die Stadtgemeinde Ried angemietete Hallen (Skatehalle, Kletterhalle, Netzwerkhalle)
  • Die Eishalle wird in der Saison 2020/2021 nicht mehr geöffnet.
  • Die Regelungen zu weiteren Öffnung von Sportstätten werden abgewartet.

 

Geöffnet bleiben Kinderspielplätze und die Außenbereiche des Leichtathletik-Stadtions für das Training des Profisports. Es wird darauf hingewiesen, dass die Duschen nicht geöffnet sind. WC-Anlagen werden im erfolgreichen Ausmaß offengehalten.

 

Rathaus und Städt. Wirtschaftshof

Nach wie vor gilt:

 

  • Soziale Kontakte nach Möglihchkeit reduzieren - damit sollen auch Behördengänge reduziert werden.
  • Nützen Sie die Möglichkeit der Erledigung auf telefonischem oder digitalem Weg.
  • Vereinbaren Sie Termine. Sie reduzieren damit auch allfällige Wartezeiten.
  • Auf Behörden und Ämtern gilt grundsätzlich, 2m Abstand zu halten und FFP2-Masken zu tragen.
  • Verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Desinfektionen zur Handdesinfektion, um Schmierinfektionen zu vermeiden.
  • Warten Sie ausschließlich in den dafür vorgesehenen Wartebereichen.

 

Kontaktdaten Stadtamt Ried im Innkreis

 

Tel.Nr.: 07752/901-0

Fax: 07752/71217-8205

E-Mail: office@ried.gv.at

Web: www.ried.at

 

Die wichtigsten Durchwahlen zu unserer Nummer 07752/901 sind:

 

  • Bürgerservice (Meldeamt , Standesamtsverband) | DW 277
  • Bauabteilung | DW 221
  • Steuerabteilung | DW 216
  • Finanzabteilung | DW 211
  • Sicherheitswache | DW 133
  • Bürgermeister | DW 201/202
  • Städt. Wirtschaftshof |DW 600/601

 

Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergärten, Hort)

 

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis sind alle geöffnet (von 08.-13.02.2021 eingeschränkter Betrieb lt. Bedarfserhebung) und werden ab 15.02.2021, nach den Semesterferien, wieder im Regelbetrieb geführt. 

 

Dennoch gilt weiterhin der Appell der Bildungsdirektion des Landes OÖ an die Eltern, Sozialkontakte zu vermeiden.

 

Kollegialorgane

 

Die Sitzungen der Kollegialorgane (Gemeinderat, Stadtrat) werden unter Einhaltung der Schutzbestimmungen im Ratssaal abgehalten. Unterausschüsse können unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen abgehalten werden.

 

Verwaltungsverfahren

 

Bauverhandlungen und Lokalaugenscheine im Zuge von Verwaltungsverfahren werden unter Einhaltung der Schutzbestimmungen abgehalten. Termine werden den Betroffenen schriftlich bekanntgegeben. 

 

Abfallentsorgung

 

Unverändert aufrecht erhalten werden die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Sperrmüllsammlung durch die RIFA. Das gilt auch für Haushalte mit Covid-19-Quarantäne und Haushalte mit   COVID-19 Patient/-innen. Es wird generell ersucht, besonders belastete Hygieneartikel (z.B. Taschentücher) in geschlossenen Plastiksäcken (bitte zubinden!) in die Restabfallbehälter einzubringen. 

Wir ersuchen, ausschließlich sperrige Abfälle zur Sperrmüllsammlung zu geben! Altstoffe und Restabfälle werden nicht mitgenommen. Die Sicherheitswache ist angehalten, illegale Ablagerungen zu ahnden.

 

Das ASZ Region Ried (Hannesgrub) ist im Normalbetrieb geöffnet.

 

Weiterhin ist auf den Mindestabstand von 2 Meter und die Hygienemaßnahmen zu achten.

 

Allfällige Öffnungszeiten und Anlieferungsbedingungen entnehmen sie bitte der Homepage des Bezirksabfallverbandes Ried im Innkreis.www.umweltprofis.at bzw. www.altstoffsammelzentrum.at.

 

Eine Anlieferungsmöglichkeit auf den  Grün- und Strauchschnittplätzen ist unter Einhaltung der allg. COVID-19 Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstände von 2 m, max. 5 Personen am Platz etc.) möglich.

 

Die Altkleidersammlung ist derzeit mangels Verwertungsmöglichkeit eingestellt (siehe Homepage Bezirksabfallverband Ried i. I.).

 

Märkte

 

Der Wochenmarkt („Grünmarkt“) und der Bauernmarkt gelten als Lebensmittelnahversorger mit Versorgungsauftrag. Sie werden unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen  (2-m-Abstand, FFP2-Masen oder eng anliegender Mund-/Nasenschutz) offen gehalten.

 

Friedhof

 

Der Friedhof ist geöffnet. Der Besuch soll aber zur Vermeidung sozialer Kontakte eingeschränkt werden. Der Mindestabstand von 2 m zu anderen Besuchern ist auch hier zwingend einzuhalten.

 

Trauungen

 

Trauungen sind möglich. Die Anzahl der Personen bei Trauungen wird auf vier Personen beschränkt. Da es Ausnahmen für begleitete Kinder gibt, sind die Details im Anlassfall beim Standesamtsverband bzw. beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zu erfragen. Die Teilnahmeliste ist im Vorfeld mit dem Standesamt abzuklären, um die maximale Personenzahl im Zusammenhang mit den Abstandsbestimmungen im Ratssaal einhalten zu können. 

 

Kurzparkzone

 

Die Kurzparkzone in der Innenstadt wird – um ausreichend Kundenparkplätze zur Verfügung zu haben – ab 9. Februar wieder bewirtschaftet, die Parkgebühren sind zu entrichten.

 

Pflichtschulen

 

Volksschulen und Mittelschulen sowie die Polytechnische Schule werden ab 15. Februar (nach den Semesterferien) unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen ihren Betrieb wieder aufnehmen. 

 

Information Covid-19


Wir dürfen Sie hinsichtlich weitere Informationen direkt auf wichtige Hotlines und Homepages im Zusammenhang mit dem Coronavirus verweisen. Dort finden Sie die jeweils aktuellsten Informationen.

 

Fotorechte: Stadtgemeinde Ried i. I.

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