Treffpunkt Ried Logo
Veranstaltungen / Rieder Mehrwert-Tage / Teilnahmebedingungen Rieder Shopping Queen

Teilnahmebedingungen Rieder Shopping Queen

Teilnahmebedingungen

(Stand 17.08.2022)

 

Rieder Shopping Queen ist eine Aktion der ARGE Stadtmarketing Ried und wird im Zeitraum vom 29.08. bis 31.10.2022 durchgeführt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der/die Teilnehmer*in die folgenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich.

 

 1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen (m/w/d) ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, die

 
  • in Ried im Innkreis bzw. einem Ort im Umkreis von maximal 30 km leben
  • einen Bezug zu Ried im Innkreis aufweisen (Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs-, gewöhnlicher Einkaufsort, etc.)
  • ihre Bewerbung mittels Upload eines Bewerbungsvideos (mind. 1 bis max. 3 min) und eines Profilfotos auf www.ried.com/riedershoppingqueen sowie Beantwortung von 5 Fragen und Angaben von Kontaktdaten bis zum 02.10.2022 um spätestens 23.59 Uhr einreichen.

 

2. Unter allen rechtmäßigen Bewerbungen erfolgt die Ermittlung der fünf Teilnehmer*innen der Finalrunde (Einkauf und Wertung) durch die ARGE Stadtmarketing Ried unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese 5 Personen werden unmittelbar nach der Auswahl telefonisch und schriftlich benachrichtigt und haben sich innerhalb von 48 Stunden zurückzumelden und ihre Teilnahmebereitschaft zu bestätigen. Allenfalls räumt sich die ARGE Stadtmarketing Ried ein, eine*n Ersatz-Kandidat*in auszusuchen.

 

3. Pro Person kann nur eine Bewerbung erfolgen. Letztmögliche Bewerbung ist am 02.10.2022 um 23.59 Uhr. Für technische Ausfälle beim Hochladen der Bewerbung (bspw. eine schlechte Internetverbindung) ist die ARGE Stadtmarketing Ried nicht zur Verantwortung zu ziehen.

 

4. Für die ordnungsgemäße Bewerbung sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

 

  • Upload des Bewerbungsvideos und eines Profilfotos unter www.ried.com/riedershoppingqueen im Zeitraum von 12.09. bis 02.10.2022.
  • Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, der E-Mail-Adresse und (Mobil)telefonnummer sowie Adresse und des Geburtsdatums
  • Beantwortung der angeführten Fragen im Bewerbungsformular

 

Einreichungen ohne vollständige Personenangaben nehmen nicht teil.

 

5. Die Termine für die Finalrunde koordiniert die ARGE Stadtmarketing Ried mit den Teilnehmer*innen sowie dem begleitenden Film-Team. Jede*r Teilnehmer*in erhält am Tag des Einkaufs ein Shopping-Budget von 500 € in Rieder Schwanthaler Zehnern sowie 3 h Zeit, ein Motto und ein Auto mit Fahrer*in, um das Motto umzusetzen. Jede*r Kandidat*in darf durch eine Begleitperson beim Einkauf unterstützt werden.

 

6. Der Einkauf darf nur mit dem Budget von 500 € in Rieder Schwanthaler Zehnern und in Betrieben erfolgen, die diese entgegennehmen und somit Mitglied des Vereins der Rieder Wirtschaft sind. Die zusätzliche Verwendung von Bargeld (sofern es sich nicht um Rückgeld der Rieder Schwanthaler Zehner handelt) ist nicht zulässig. Jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung muss vollumfänglich direkt vor Ort bezahlt werden; Aushandeln von Rabatten ist nicht zulässig. Alle Kandidat*innen können die gekauften Artikel behalten und müssen diese nicht wieder retournieren. Allfällige Retouren einzelner Artikel sind mit dem jeweiligen Betrieb zu klären, in dem der Artikel erworben wurde.

 

7. Den Kandidat*innen ist strengstens untersagt, sich zwischen Bekanntgabe des Mottos und ihrem Einkaufstag vorab in favorisierten Geschäften zu informieren und diese zu betreten. Sollte Betrugsverdacht bestehen, kann dies zur Disqualifikation am Wettbewerb führen.

 

8. Pro Outfit (inkl. Haare, Make-Up, etc.) muss mindestens eine Komponente (Kleidungsstück, Dienstleistung, Accessoire) enthalten sein, die in einem innerstädtischen Rieder Betrieb (hier ausgenommen WEBERZEILE) erworben wurde.

 

9. Die Ermittlung des/r Sieger*in erfolgt 4-stufig.

 

a. Die Kandidaten*innen bewerten sich gegenseitig mit einer 10-stufigen (0 = schlecht, 10 = sehr gut) Punkteskala.

 

b. Eine interne Stadtmarketing-Jury wertet die Outfits der einzelnen Kandidat*innen ebenfalls anhand einer 10-stufigen Skala.

 

c. Klaus Kaiser, Gewinner des Rieder Shopping Queen-Formats 2021, darf in Anlehnung an Guido Maria Kretschmer im Original-Format ebenfalls jedes Outfit mit 0 bis 10 Punkten bewerten.

 

d. Pro Kandidat*in wird zwischen dem 17. und 21.10.2022 ein 3-minütiges Video auf der Facebook-Seite des Stadtmarketings „Ried im Innkreis – Treffpunkt Innviertel“ ausgestrahlt. Ab Zeitpunkt der Veröffentlichung haben Facebook-Mitglieder die Möglichkeit, anhand der „Gefällt mir“-Angabe 24 Stunden lang für das Video abzustimmen. Gültig sind ausschließlich die abgegebenen Likes auf der Facebook-Seite des Stadtmarketings. Ab Veröffentlichung durch das Stadtmarketing ist das Teilen des Beitrags auf dem eigenen Profil erlaubt. Die jeweils abgegebenen Stimmen werden gerankt und mit Punkten von 1 bis 5 versehen und für die Gesamtwertung mit 2 multipliziert. Auf diese Weise hat das Publikum genau so viel Gewicht wie die anderen Wertungsmethoden.

 

e. Alle Punkte pro Kandidat*in je Bewertungsweg (a bis d) werden im Anschluss addiert; der/die Teilnehmer*in mit der höchsten Punktzahl gewinnt. Bei Punktegleichstand erhalten beide Gewinner*innen jeweils 1.000 € in Rieder Schwanthaler Zehnern.

 

10. Am 24.10.2022 findet eine Abschlussveranstaltung statt (Uhrzeit und Ort werden zeitnahe bekanntgegeben), zu der alle Kandidat*innen, die Jury, Klaus Kaiser sowie das Film-Team und Rieder Unternehmer*innen eingeladen sind. Dabei führen die Kandidat*innen nochmals ihre Outfits vor und die Bewertung von Jury, der Kandidat*innen gegenseitig sowie von Klaus Kaiser erfolgt. Nach Auswertung erfolgt die Übergabe des Gewinns von 1.000 € in Rieder Schwanthaler Zehnern.

 

11. Die Teilnahme an Rieder Shopping Queen ist kostenlos. Der Gewinn sowie das Einkaufs-Budget in der Finalrunde können nicht in bar abgelöst werden und sind ausschließlich in der dafür vorgesehenen Form zu konsumieren.

 

12. Aufgrund der gegenwärtigen Pandemie-Lage können sich terminliche Verschiebungen oder Einschränkungen im Wettbewerbs-Verlauf ergeben. Das heißt - Änderungen sind vorbehalten und können ohne vorherige Bekanntgabe durch die ARGE Stadtmarketing Ried in den Teilnahmebedingungen geändert/angepasst werden.

 

13. Die Teilnehmer*innen sowie der/die Gewinner*n räumen der ARGE Stadtmarketing Ried das Recht ein, im Zusammenhang mit der Gewinn-Publikation in regionalen Medien, in Presseaussendungen sowie social media-Kanälen der Veranstalterin, Name, Video- und Fotomaterial verwenden zu dürfen. Der Nachname kann nach Wunsch mit dem ersten Buchstaben abgekürzt werden. Eine Weitergabe der angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen an Dritte bzw. eine Nutzung zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Bearbeitung der Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erforderlich ist.

 

14. Alle Gewinnspiel-Teilnehmer*nnen erklären sich mit den Teilnahmebedingungen ein-verstanden. Bei Verdacht auf Manipulation behält sich die ARGE Stadtmarketing Ried das Recht vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesem Fall.

 

15. Sämtliche Daten der angegebenen Personenangaben werden lediglich zum Zweck der Aktion gesammelt, nicht an Dritte weitergegeben und unmittelbar nach Beendigung der Aktion gelöscht.

 

16. Aus redaktionellen oder administrativen Gründen (bspw. bei gehäuftem missbräuchlichem Nutzen) kann es jederzeit ohne Ankündigung und Angaben von Gründen zu Verschiebungen oder Streichungen von Rieder Shopping Queen kommen. Weiters behält sich die ARGE Stadtmarketing Ried das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigungen abzuändern. Die ARGE Stadtmarketing Ried haftet nicht für etwaige Rechtsverstöße von Gewinnspielteilnehmer*innen.

 

17. Die Teilnahmebedingungen sind unter www.ried.com einsehbar. Der Hinweis auf die Teilnahmebedingungen ist auf jedem Werbemittel im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sichtbar.

 

18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

Datenschutzhinweis:

Die ARGE Stadtmarketing Ried ist verantwortlich, Ihre personenbezogenen Daten im jeweiligen Verantwortungsbereich ausreichend zu schützen. Die ARGE Stadtmarketing Ried verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Umfang, in welchem Sie sie durch Ihre Teilnahme an der Aktion zur Verfügung gestellt haben: Angaben zu Ihrem Namen, Kontaktdaten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung inkl. Profiling findet nicht statt. Eine Verwendung der Daten zu einem anderen Zweck ist nicht vorgesehen.

 

Diese Angaben werden gemäß Art 6 DSGVO dazu verwendet, Rieder Shopping Queen abzuwickeln. Die Daten werden spätestens 3 Monate nach Beendigung der Aktion gelöscht, sofern nicht andere gesetzliche, zwingende Aufbewahrungsfristen anzuwenden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Auch können Sie gegen eine Datenverarbeitung Widerspruch erheben. Außerdem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage Ihrer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Es kann im Rahmen dieser Verwendung dazu kommen, dass personenbezogene Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes oder des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes, des Kontrollamts, Organen und Einrichtungen der Europäischen Union nach den europarechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen, wobei die Rechtsgrundlage dafür jeweils die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse ist (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO). Darüber hinaus können von uns beauftragte Auftragsdatenverarbeiter Ihre Daten erhalten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsdatenverarbeiter sind dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns unter oben genannten Kontaktdaten wenden.

Veranstaltungstipps
Alle Veranstaltungen auf einen Blick!
Rieder Schwanthaler Zehner
Rieder Schwanthaler Zehner - immer eine perfekte Geschenkidee!
Webcams. Live Bilder aus Ried i. I.
Mit den Webcams können Sie Ried im Innkreis aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.
Heute gibt´s in Ried: